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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Werbemittelshop e.U.
Inhaber HERBERT KARASEK
Holzackern 16
A 4714 MEGGENHOFEN
FbNr. 305169 d
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| im Folgenden kurz Werbemittelshop genannt |
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| 1. GELTUNGSBEREICH |
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Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote
erfolgen ausschließlich zu nachstehenden allgemeinen Liefer-
und Zahlungsbedingungen, die durch die Auftragserteilung anerkannt
und verbindlich werden.
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Gegenbestätigungen des Käufers unter
Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird
hiermit widersprochen.
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Abweichende Vereinbarungen von unseren AGBs
bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen
Bestätigung.
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Mündliche Nebenabreden sind
ungültig.
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Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein
oder wird gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen,
so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dieser AGB zur Folge. An Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und
durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem mit der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten
wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes
gilt für die ergänzende Vertragsauslegung.
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| 2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES |
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Die Auftragsbestätigung der
Werbemittelshop ist bindend. Rücktrittsrecht nach
Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung ist ausgeschlossen. Bei
Artikeln mit Druck ist das Rücktrittsrecht ebenfalls
ausgeschlossen.
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Alle Kosten für Änderung oder
Stornierung von Aufträgen gehen zu Lasten des Kunden.
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Bei Bestellungen über Internet (Shop)
kommt der Auftrag mit Absenden des Formulares zustande.
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Werbemittelshop behält sich vor, die
versprochene Leistung im Falle Ihrer Nichtverfügbarkeit oder
bei grobem Irrtum, nicht zu erbringen. In diesem Fall wird
Werbemittelshop den Kunden unverzüglich benachrichtigen, bzw.
bereits erbrachte Zahlungen des Kunden unverzüglich
rückerstatten.
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| 3. PREISE |
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Unseren Preisen liegen die im Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses geltenden Lohn-, Personal- und Materialkosten
zugrunde. Unsere Preise sind daher freibleibend.
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Sollten sich die Preise bis zum Zeitpunkt der
Lieferung, aus von uns nicht zu beeinflussenden Gründen
erhöhen, sind wir berechtigt, diese Kostenerhöhung dem
Auftraggeber anzulasten.
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Mit der Aktualisierung des Internet
Produktangebotes verlieren alle vorhergehenden Preise bzw. Angebote
Ihre Gültigkeit.
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Irrtümer- Druck- und Satzfehler bleiben
vorbehalten.
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Alle im Shop angegebenen Preise verstehen sich
exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer, diese wird aber bei
Angebotslegung bzw. Onlinebestellung separat ausgewiesen.
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| 4. LIEFERUNGEN |
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Die Lieferung erfolgt grundsätzlich durch
von uns oder unseren Vorlieferanten ausgesuchte Paketdienste oder
Speditionen. Sofern nicht anders vereinbart, geht die Sendung zu
Lasten und Gefahr des Käufers. Bei Nichtzustellbarkeit
behält sich Werbemittelshop vor, den dadurch entstandenen
Schaden geltend zu machen.
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Werbemittelshop haftet nicht für
Ausfälle, Schäden und dergleichen, welche durch
Verschulden, Unterlassen, Nichterfüllen, Fehlliefern,
Verspäten oder Anderes, ausgelöst durch Vorlieferanten,
Frachtführer, Spediteure, höhere Gewalt usw.
entstehen.
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Ändert sich das Aussehen oder die
Beschaffenheit eines bestellten Artikels geringfügig, so ist
Werbemittelshop berechtigt, diesen zu liefern, sofern Funktion und
Design ähnlich oder gleichwertig sind.
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Voraussichtliche Lieferfristen werden vom
Auftraggeber mittels Auftragsbestätigung mitgeteilt.
Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der
Lieferfrist werden ausgeschlossen.
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Zum Rücktritt vom Vertrag wegen nicht
Einhaltung der Lieferfrist ist der Besteller erst dann berechtigt,
wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4
Wochen gesetzt hat.
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Bei Lieferproblemen aufgrund höherer
Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen
oder abweichenden Paket Laufzeiten der Dienstleister,
verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung
und berechtigt den Kunden nicht, Schadenersatzforderungen an
Werbemittelshop zu stellen.
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Musterlieferungen werden grundsätzlich
zum Einzelstückpreis verrechnet, außer es wurde
schriftlich etwas Anderes vereinbart. Anfallende Versandkosten
trägt der Besteller. Verrechnete und gelieferte Muster sind
nicht retournierbar.
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Bei sämtlichen Aufträgen mit
Sonderausführungen, insbesondere inkl. Werbeanbringung ist
eine Minder- oder Mehrlieferung im Ausmaß bis zu 10%
Branchenüblich und gilt als vereinbart.
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Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und
Teilleistungen jederzeit berechtigt.
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Der Musterversand erfolgt, sofern nicht anders
vereinbart, generell unfrei. Muster werden zu
Einzelstückpreisen zzgl. nachstehend angeführten
Transportpauschalen in Rechnung gestellt. Musterbestellwert bis
€10,00 exkl. MwSt. - Pauschale € 5,00/Paket. Ist der
Musterbestellwert größer € 10,00 -
Transportpauschale € 6,00/Paket. Verrechnete Muster
können nicht retourniert werden. Musterlieferungen
außerhalb Österreich werden generell nur gegen
Vorauszahlung und Abklärung der Transportkosten
durchgeführt.
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Lieferungen für sämtliche
Bestellungen über den Webshop (ausgenommen Musterbestellungen)
sind immer frei Haus - 1 Adresse in Österreich. Mehrkosten
für Lieferungen in angrenzende Länder werden nach Aufwand
berechnet. Lieferungen in die Schweiz oder in ein Nicht EU-Land
erfolgen zudem unverzollt, unversteuert.
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| 5. ZAHLUNGEN |
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Sämtliche Zahlungen sind direkt an uns
(Vertreter haben keine Inkassovollmacht) spesenfrei für den
Empfänger zu leisten.
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Sofern nicht anders vereinbart sind
sämtliche Rechnungen innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder 30
Tage netto — ab Rechnungsdatum fällig. Wir behalten uns
vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder
Totalvorauskasse vorzunehmen. Lieferungen außerhalb
Österreich generell nur gegen Vorauszahlung auf den
Gesamtkaufpreis, sofern nicht anders vereinbart. Vorauszahlungen
sind mit dem Tag der Druckfreigabe durch den Kunden fällig.
Bedingt durch mögliche Überlieferung (bei Aufträgen
mit Werbeanbringung) erfolgt die Nachbelastung der
Überlieferung am Tag der Lieferung und ist sofort zur Zahlung
fällig.
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Eingehende Zahlungen werden in folgender
Reihenfolge verbucht: außergerichtliche Eintreibungskosten,
gerichtliche Eintreibungskosten, Zinsen, Kapital, wobei wir uns
eine andere Widmung ausdrücklich vorbehalten. Sind mehrere
Rechnungen offen, so ist zunächst die jeweils älteste
Rechnung abzudecken.
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Scheck- oder Wechselzahlungen werden nicht
akzeptiert.
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Bei Zielüberschreitung verpflichtet sich
der Kunde, Zinsen in Höhe von mindestens 3% über dem
jeweils gültigen Bankzinssatz zu bezahlen. Als unterste Grenze
gilt ein Zinssatz von 13 % p.a. (Stand Oktober 2010) und kann bei
Änderungen des Leitzinssatzes im gleichen Ausmaß
erhöht werden.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich bei
Zahlungsverzug alle Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen zu
ersetzen.
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6. GEWÄHRLEISTUNG UND
SCHADENERSATZ
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Der Auftraggeber hat Mängelrügen
unverzüglich nach Empfang der Ware, spätestens aber
innerhalb einer Frist von drei Tagen schriftlich anzuzeigen.
Erfolgt die Mängelrüge nicht fristgerecht, können
Ansprüche auf Gewährleistung, auf Ersatz wegen des
Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit
der Sache nicht mehr geltend gemacht werden (§ 377 Abs. 2
UGB). Ansprüche auf Gewährleistung erlöschen
jedenfalls, auch bei verdeckten Mängeln, spätestens
innerhalb von sechs Monaten nach der Lieferung.
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Bei fristgerechter, berechtigter
Mängelrüge liefern wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz
oder bessern nach. Eine angemessene Frist steht uns hiefür zur
Verfügung, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur
Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen
ermöglicht. Der Ersatz von auf Mängel
zurückführenden Ansprüchen auf entgangenen Gewinn
und von Mangelfolgeschäden jeder Art wird
ausgeschlossen.
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Geringfügige Abweichungen in Format,
Farbe und Beschaffenheit der Ware von Abbildungen oder Mustern sind
manchmal unvermeidlich und begründen keinen
Gewährleistungsanspruch. Dies gilt insbesondere auch bei allen
Varianten der Druckanbringung. Die vom Kunden angegebenen
Farbtöne (Pantone) werden nach besten technischen Mitteln
möglichs Farbgetreu eingestellt. Unterschiedliche
Materialbeschaffenheit kann jedoch zu Farbabweichungen,
insbesondere im Vergleich zu Papierdrucken, führen und stellen
keinen Anspruch auf Mängel oder Ersatzlieferung dar.
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Wir sind bemüht Ihre Werbung im Rahmen
der technischen Möglichkeiten sauber an der von uns am
werbewirksamsten erscheinenden Position des jeweiligen Artikels
anzubringen. Im Falle von uns verschuldeter fehlerhafter
Werbeanbringung haften wir in Höhe der extra ausgewiesenen
Werbeanbringungskosten. Waren mit Werbeanbringung sind vom Umtausch
ausgeschlossen.
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Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen,
dass allenfalls beigepackte Warnhinweise nicht von den jeweiligen
Artikeln getrennt sondern dem Benützer gemeinsam mit der Ware
ausgefolgt werden.
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Schadenersatzansprüche des Kunden,
insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung,
positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei
Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger
Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter
Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit der Werbemittelshop beruhen.
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Wir übernehmen keine Haftung für
Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse
seitens des Kunden entstanden sind.
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Die Vermutungsregelung des §924 ABGB wird
ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels im
Übergabezeitpunkt ist durch den Kunden zu beweisen.
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Für Sieb- oder Tampondruck auf
Metallschreibgeräten, Metallartikeln jeglicher Art kann keine
dauerhafte Werbeanbringung gewährleistet werden.
Ersatzansprüche und Gewährleistung kann nur im
Ausmaß des durch den jeweiligen Vorlieferanten (Druckerei)
gewährten Umfang weitergegeben werden. Dafür empfehlen
wir ausdrücklich die hochwertigere Lasergravur, oder wenn
möglich Ätzdruck.
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| 7. EIGENTUMSVORBEHALT |
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Die gelieferten Waren bleiben bis zum
Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt
allen Nebengebühren im Eigentum des Verkäufers. Der Kunde
ist verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vor
Wertminderung zu schützen und auf eigene Kosten gegen Feuer
und Einbruchdiebstahl ausreichend zu versichern.
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Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
Dritter hat der Besteller den Verkäufer unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen.
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Die Rücknahme von Waren zufolge
Eigentumsvorbehaltes lässt unsere ursprüngliche
Kaufpreisforderung samt Nebenkosten in voller Höhe bestehen,
jedoch wird diese reduziert um den geschätzten Wert der
zurückgenommenen Ware, maximal jedoch um die
Hälfte.
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Die durch die Geltendmachung unserer Rechte
aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des
Kunden.
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8. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND
URHEBERRECHTE
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Bei Produkten, die dem Urheberrechtsschutz
unterliegen, ist der Kunde verpflichtet, uns die Nutzungsrechte
(Verwertungsrecht) zu verschaffen bzw. zu überbinden. Etwaige
vom Kunden bereitgestellte Zeichnungen, Logos oder sonstige
Vorgaben werden von uns nicht auf ihre Rechtmäßigkeit
(bzw. Nutzungsberechtigung des Kunden) geprüft.
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Wird eine Lieferung von uns auf Grund vom
Kunden bereitgestellter Zeichnungen, Logos oder sonstiger Vorgaben
angefertigt, so gilt als vereinbart, dass uns der Kunde bei
allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos
hält.
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9. NAMEN- ODER MARKENAUFDRUCK BZW.
ANBRINGUNG
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Wir sind zur Anbringung unseres Firmennamens
oder unserer Markenbezeichnung auf Sonderproduktionen im Zuge von
Direktimporten oder Import von eigenen Lagerartikeln auch ohne
Bewilligung des Kunden berechtigt.
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10. ERFÜLLUNGSORT und
GERICHTSSTAND
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Erfüllungsort für Lieferungen und
Zahlungen sowie für sämtliche Verpflichtungen des Kunden
uns gegenüber ist der jeweilige Sitz der Werbemittelshop,
aktuell Meggenhofen.
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Auf das Vertragsverhältnis findet
ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die
Anwendung des UNICITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf
wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist
Deutsch.
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Für Streitigkeiten –
einschließlich Streitigkeiten über den Bestand –
oder Nichtbestand dieser Lieferbestimmungen-, welche aus dem
Vertragsverhältnis entstehen, wird ausschließlich die
Zuständigkeit des sachlich und örtlich für Wels
zuständigen Gerichtes, vereinbart.
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| Stand Oktober 2010 |
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